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Meldeformulare nach BArtSchV

Meldepflichtige Vogelarten müssen gemäß § 7 Abs. 2 BArtSchV an die jeweiligen Behörden der Bundesländer gemeldet werden. Einige Länder haben dazu einheitliche Formularvordrucke entworfen, die hier soweit verfügbar veröffentlicht werden und abrufbar sind. Andere Bundesländer regeln diesen Meldevorgang wieder anders und legen die Zuständigkeiten in die Unteren Naturschutzbehörden, Umweltämter oder auch Veterinärämter der Landkreise. Über die unterschiedliche Verfahrensweise soll hier ebenfalls informiert werden.



Baden-Würtemberg [5 KB] (an das zuständige Regierungspräs. mit dem angef. Meldeformular)
Bayern (Meldung an die zuständigen Unteren Naturschutzämter auf verschieden gestalteten Fomularvordrucken)
Berlin (Meldung an die bezirklichen Naturschutzbehörden)
Brandenburg [43 KB]
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern [12 KB]
Niedersachsen [59 KB]
Nordrhein-Westfalen (Meldung an die zuständigen Veterinärämter auf verschieden gestalteten Fomularvordrucken)
Rheinland-Pfalz
Saarland [5 KB]
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen